Was jeder Angler wissen sollte wenn er in den niederländischen Binnengewässern angeln möchte.
Dies ist die offizelle Übersetzung von der OVB / NL.
ANGELDOKUMENTE: Um in den Binnengewässern angeln zu dürfen, brauchen Sie laut Gesetz meistens zwei offizielle Dokumente: den Fischereischein (Sportvisakte), der von den Behörden ausgestellt wird, und einen Erlaubnisschein (Vergunning), der von dem jeweiligen Pächters des Gewässers, an dem Sie angeln möchten, ausgestellt wird. SPORTVISAKTE: Die Sportvisakte ist das Basisdokument’ für den Angler. Die Sportvisakte ist erhältlich bei den Postämtern, bei vielen Angelsportvereinen, Angelsportgeschäften und Fremdenverkehrsämtern. Die Sportvisakte ist gültig vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Haben Sie einmal einen Angelschein gekauft, dann können Sie sich diesen fortan direkt von der OVB ins Haus schicken lassen; siehe Seite 10 dieser Broschüre. Jungangler bis 15 Jahre brauchen keine Sportvisakte, wenn sie mit nur einer Rute und mit den von dem Ministerium zugelassenen Ködern angeln. VERGUNNING: Ungeachtet Ihres Alters brauchen Sie für das Gewässer, an dem Sie angeln möchten, auch einen schriftlichen Erlaubnisschein (Vergunning) des Besitzers oder des Pächters des Angelrechts. In den meisten Fällen ist das ein Angelsportverein. Einen Erlaubnisschein können Sie bei dem Angelsportverein oder in einem Angelsportgeschäft kaufen. Für Informationen wenden Sie sich an die Ortspolizei oder an das Rathaus. |
ZUGELASSENE KÖDER: |
In den Erlaubnisschein können Einschränkungen aufgenommen sein. So könnte es z.B in einer bestimmten Periode verboten sein, bestimmte Köder zu verwenden. Auch wäre es möglich, daß Sie verpflichtet sind, bestimmte Fischarten zurückzusetzen. Im allgemeinen werden auch immer die Mindestmaße erwähnt. Lesen Sie deshalb gut den Erlaubnisschein. Manchmal brauchen Sie auch noch einen Betretungsrechtsschein. Informieren Sie sich an Ort und Stelle, ob Sie einen Betretungsrechtsschein brauchen oder wo sie ihn bekommen können. |