Thema: Der Kormoran (Phalacrocorax carbo)

Hier wollen wir Euch über den Kormoran informieren.
Wie Ihr sicherlich aus eigener Erfahrung wißt, ist der Kormoran ein Schwimmtaucher, der mit seinem nach unten gebogenen Schnabel, sämtlichen Fischen nachjagd. Dieser Vogel wird bis zu 90cm hoch und erreicht eine Flügelspannweite bis 145cm ! Sein großen Hunger stillt er mit 400 bis 500 Gramm Fisch. Leider macht er auch nicht vor großen Fischen halt und verletzt diese Fische durch seinen Schnabel so sehr, das diese nach kurzer Zeit verenden.

Dort wo sich der Komoran nieder läßt (oft Kolonien von über 1000 Paaren) , vernichtet er durch seinen scharfen Kot seine eigenen Nistbäume.


Hier sind die neusten Entwicklungen/Verordnungen im Bereich Kormoran:


Schleswig-Holstein: Kormorane dürfen abgeschossen werden (28.02.06)

Kabinett verabschiedet neue Verordnung

Kormorane dürfen künftig in Schleswig-Holstein von August bis Ende März abgeschossen werden. Die Regelung gilt für Küsten- und andere Gewässer, die von Erwerbsfischern bewirtschaftet werden, und einen Umkreis von 300 Metern ab der Uferlinie. Das sieht eine Verordnung vor, die das schwarz-rote Kabinett trotz heftiger Proteste von Naturschützern und nach jahrelangem politischen Tauziehen am Dienstag in Kiel beschloss. Ziel sei die Vermeidung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden, sagte Landwirtschaftsminister Christian von Boetticher (CDU).
Außerdem sollten gefährdete Wanderfische wie Lachs und Meerforelle vor Kormoranfraß geschützt werden. Junge Kormorane dürfen an Teichwirtschaften nach der Verordnung, die bis Mitte März in Kraft tritt, von Jagdscheinbesitzern ganzjährig getötet werden. Im Nationalpark Wattenmeer sowie in Naturschutz- und EU- Vogelschutzgebieten sind Abschüsse grundsätzlich nicht erlaubt. Bei letzteren soll es zeitlich befristete Ausnahmen in fünf Bereichen - am Plöner und Selenter See sowie an Ostsee und Schlei - geben. In einem Umkreis von drei Kilometern rund um Fischereigewässer dürfen Fischer bis Ende März in der Regel auch durch Störungen das Gründen oder Wiederbesetzen von Kormorankolonien verhindern.

Im vergangenen Jahr wurden im Land 13 Kolonien mit 2700 Brutpaaren gezählt. Allein zur Deckung ihres Nahrungsbedarfs verspeisen die Vögel im Jahr 400 Tonnen Fisch. Der Minister räumte ein, dass er im ersten Verordnungsentwurf einen «handwerklichen Fehler» gemacht habe: Dort waren in der Begründung fischereiwirtschaftliche Schäden noch verneint worden. Er habe zwar den Rechtstext abgezeichnet, die sehr umfangreiche Begründung damals aber nicht noch einmal gelesen, sagte von Boetticher. Das Ganze sei inzwischen «wissenschaftlich aufgearbeitet» worden.

Der Minister betonte, Ziel der Verordnung sei nicht die Ausrottung der Kormorane. Wenn sie ihren Zweck übererfüllen sollte, würde sie überarbeitet. Zur Überwachung gebe es ein «mehrsäuliges Monitoringprogramm». Wie alle anderen auch, ist die Verordnung zunächst auf fünf Jahre befristet.
Quelle:Landesregierung-Schleswig-Holstein


FDP befürchtet Fischereischäden durch Kormorane (23.02.06)

Umwelt/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SUK) Die Fraktion der FDP ist besorgt über mögliche Schäden in der deutschen Fischereiwirtschaft durch Kormorane. Obwohl der Kormoran im Jahr 2000 aus der Liste der bedrohten Arten gestrichen worden sei, sei er weiterhin geschützt. Die Vögel könnten allerdings in Teichwirtschaften "erhebliche Schäden" anrichten, weil die Fische aufgrund der niedrigen Wassertiefe den Vögeln dort "nahezu schutzlos ausgeliefert" seien. Auch in natürlichen Gewässern zeige der wachsende Kormoranbestand Auswirkungen: So habe sich der Bestand von Äschen, einer lachsartigen Fischart, in Nordrhein-Westfalen parallel zum Anwachsen des Kormoranbestands "drastisch" reduziert. In einer Kleinen Anfrage wollen die Liberalen daher wissen, wie hoch die Zahl der Kormorane in Deutschland ist und ob der Kormoran nach Einschätzung der Bundesregierung eine bedrohte Vogelart ist. Gefragt wird außerdem nach den fischereiwirtschaftlichen Schäden, die Kormorane verursachen, und nach den Möglichkeiten für eine natürliche Abwehr oder Minderung von Kormoranschäden für die Fischerei.
Quelle: bundestag


Klärungsbedarf bei Fischerei-Schäden durch Kormorane (02.02.06)

Angesichts der durch den NABU Schleswig-Holstein vorgelegten kritischen Anmerkungen zu den „Modellrechnungen zum fischereilichen Schaden des Kormorans in Schleswig-Holstein“ sagte die tierschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Sandra Redmann:

Der NABU hat die Aussagen der Landesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage 16/488 zu den durch Kormorane verursachten Schäden in der Fischerei kritisch geprüft. Das Landwirtschaftsministerium kam anhand von Modellrechnungen auf Umsatzverluste zwischen 16 und 69 % (bei absoluten Umsatzeinbußen von ca. 267.000 €). Der NABU kommt anhand der gleichen Grundannahmen auf einen Umsatzverlust von ca. 26.000 €, das entspricht 1 – 2 % des Gesamtumsatzes. Nicht eingerechnet seien in diesen volkswirtschaftlichen Verlust die monetär bewerteten ökologischen Vorteile durch den Kormoran. Gründe für diese große Differenz zu den Aussagen des Ministeriums sind nachvollziehbare Daten zu den tatsächlichen Kormorantagen an Fischereigewässern, zu Fangausfällen, monetärer Bewertung der Fischverluste und Erlössituation der Binnenfischerei. Überhaupt nicht betrachtet wurden vom Landwirtschaftsministerium die positiven ökologischen, limnologischen Einflüsse des Kormorans. Diese wurden vom NABU mit ca. 20.000 € ermittelt und müssten in einer vollständigen volkswirtschaftlichen Bilanz mit den Umsatzverlusten verrechnet werden.

Anhand dieser sehr unterschiedlichen Angaben sieht die SPD-Landtagsfraktion erheblichen Klärungsbedarf. Vor diesem Hintergrund bestehen für uns Zweifel, ob der Tatbestand des erheblichen fischereilichen Schadens gemäß § 43 Abs. 8 des Bundesnaturschutzgesetzes eindeutig erfüllt ist. Nur wenn dieser Tatbestand gegeben ist, kann in Schleswig-Holstein eine „Kormoran-Verordnung“ erlassen werden. Ich bitte Landwirtschaftsminister von Boetticher dringend, seine Pläne zu prüfen und insbesondere Alternativen zum Erlass einer Kormoran-Verordnung nicht aus den Augen zu verlieren.
Quelle:SPD