Angel-Info Niederlande

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Angeln in einem |
Angeln mit |
Jünger als 15 Jahre |
Älter als 14 Jahre |
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Öffentlichen Fahrgewässer |
Zugelassenen Ködern und nur einer Rute |
Kein Dokument |
Sportvisakte |
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NICHT zugelassenen Ködern und/oder zwei Ruten |
Sportvisakte + Vergunning |
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NICHT |
Zugelassenen Ködern und nur einer Rute |
Vergunning |
Sportvisakte + Vergunning |
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NICHT zugelassenen Ködern und/oder zwei Ruten |
Sportvisakte + Vergunning |
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Begrifferklärung
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Öffentliche Fahrgewässer: |
Gewässer, worauf die Berufsschiffahrt regelmäßig fährt. |
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Sportvisakte: |
Die Sportvisakte ist das Basisdokument für den Angler. Die Sportvisakte ist erhältlich bei den Postämtern, bei vielen Angelsportvereinen, Angelsportgeschäften und Fremdenverkehrsämtern. |
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Zugelassene Köder: |
- Brot, Kartoffel, Teig, Käse, Getreide und Samen - Würmer und Krabben - Insekten, Insektenlarven (z.B. Maden) und deren Imitationen, insofern sie nicht größer sind als 2,5cm |
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Vergunning: |
Ungeachtet Ihres Alters brauchen Sie für das Gewässer, an dem Sie angeln möchten, auch einen schriftlichen Erlaubnisschein (Vergunning) des Besitzers oder des Pächters des Angelrechts. In den meisten Fällen ist das ein Angelsportverein. |